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Beitragsordnung Sport-Club Offenburg 1929/50 e. V.
(Stand: März 2008)
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 7 der Satzung in der Fassung vom 10. März 2006.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 15. Juni 2007 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
1. Die Beitragsordnung wird vereinsintern bekannt gemacht und tritt am 16. Juni 2007 in Kraft.
2. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis auf Änderungen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
3. Die Höhe der einzelnen Beitrüge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
4. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und die Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
5. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
6. Bei Vereinseintritt bis zum 31. August des Jahres ist der volle, danach der halbe Beitrag zu zahlen.
7. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden. Bezahlte Beiträge werden nicht zurück erstattet.
8. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
Die Bankverbindung lautet:
SC Offenburg, Konto-Nummer 23 218, Bezirkssparkasse Offenburg, BLZ 664 500 50.
9. Die Beiträge sind spätestens zum 15. Februar des Jahres fällig. Für bar zahlende Mitglieder wird eine Verwaltungsgebühr laut Anlage A erhoben. Dies gilt nicht bei unaufgefordertem Beitragseingang bis zum 15. Februar des Jahres.
10. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage A zur Beitragsordnung.
11. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Bei Stornierungen durch die Bank müssen die Stornokosten gemäß den Gebühren der Banken dem Verein erstattet werden.
12. Mitgliedsbeiträge sind Bestandteil eines Vertrags nach geltendem Recht und können eingeklagt werden.
Die Beitragsübersicht können Sie dem Anmeldeformular auf der 2. Seite entnehmen, sowie der unten stehenden Übersicht.
Jugendliche/Azubi
Erwachsene aktiv / Familie
Passiv
Rentner/Pensionäre
Weitere Bestimmungen:
Die Beiträge sind spätestens zum 15. Februar des Jahres fällig. Die Beitragsabbuchung durch die Banken erfolgt im Februar. Gebühren der Banken, die für Stornierungen erhoben werden, sind von den betroffenen Mitgliedern zu tragen. Barzahlende Mitglieder müssen den Beitrag bis zum 15. Februar des Jahres unaufgefordert auf unser Konto 23 218, Bezirkssparkasse Offenburg, BLZ 664 500 50 überweisen oder bar zahlen. Danach erfolgt eine Zahlungsaufforderung, für welche die festgesetzte Gebühr zu entrichten ist.
Säumige Zahler erhalten zwei Mahnungen, für die jeweils eine Gebühr von 2,– € erhoben wird. Bei Zahlungsverweigerung kann der Beitrag eingeklagt werden. Aktiven wird die Spiel- und Trainingserlaubnis entzogen.
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